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Art. 27 · Zone Gewässerraum (üGR)
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 14 · Original-PDF
1Die Schutzzone bezweckt die Gewährleistung der natürlichen Gewässer funktionen, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung.
2Die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen und die Einschränkung der Be wirtschaftung richten sich nach dem Gewässerschutzrecht. 4.2.4 Überlagernde Schutzzonen ausserhalb des Baugebiets
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.