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Art. 2 · Planungsziel

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 1 · Original-PDF

1Die Nutzungsplanung strebt die qualitätsvolle Erhaltung und Entwicklung des Siedlungs- und Landschaftsraums mit Bauten, Anlagen und Nutzungen an. Sie beachtet dabei namentlich die Grundsätze gemäss § 3, welche für die Auslegung der allgemeinen Nutzungsplanung sowie für die Beurteilung von Sondernutzungsplänen und Baugesuchen wegleitend sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.