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Art. 13 · Zonen Arbeiten und Wohnen drei- bis fünfgeschossig (AW3, AW4, AW5)

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 6 · Original-PDF

1Die Zonen bezwecken die gemischte Betriebs- und Wohnnutzung mit un­ terschiedlicher Nutzungsintensität.

2Zulässig sind mässig störende Betriebsnutzung und Wohnnutzung.

3Der Stadtrat kann aufgrund einer Interessenabwägung Abweichungen vom Wohnanteil beschliessen. 3.1.2 Arbeitszonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.