← BZO Aarau · Inhaltsverzeichnis
Art. 13 · Zonen Arbeiten und Wohnen drei- bis fünfgeschossig (AW3, AW4, AW5)
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 6 · Original-PDF
1Die Zonen bezwecken die gemischte Betriebs- und Wohnnutzung mit un terschiedlicher Nutzungsintensität.
2Zulässig sind mässig störende Betriebsnutzung und Wohnnutzung.
3Der Stadtrat kann aufgrund einer Interessenabwägung Abweichungen vom Wohnanteil beschliessen. 3.1.2 Arbeitszonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.