Art. 12 · Zonen Zentrum drei- bis sechsgeschossig (ZE3, ZE4, ZE5, ZE6)
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 6 · Original-PDF
1Die Zonen bezwecken die Stärkung und Entwicklung der Innenstadt sowie der Zentren des Quartiers Telli und des Stadtteils Rohr mit unterschiedlicher Nutzungsintensität.
2Zulässig sind mässig störende Betriebsnutzung und Wohnnutzung. Wohn nutzung ist in den Zonen ZE4, ZE5 und ZE6 - ausgenommen im Stadtteil Rohr - nur ab erstem Obergeschoss zulässig; der Stadtrat kann aufgrund ei ner Interessenabwägung Ausnahmen bewilligen.
3In Ergänzung zu § 9 Abs. 1 gelten folgende Bestimmungen: a) Der Mindestwohnanteil in den Zonen ZE4 gilt nur für drei- und mehr geschossige Bauten, berechnet jedoch nach der Fläche aller Ge schosse. b) Es sind beliebige Grenzabstände bis hin zur geschlossenen Bauwei se zulässig, soweit die Wohn- und Arbeitshygiene sowie feuerpolizei liche Anforderungen dies gestatten; zu berücksichtigen sind zudem bestehende Grenz- oder Näherbauten mit ihrer Nutzung auf der Nachbarparzelle.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.