Art. 11 · Zone Ortskern Rohr (OR)
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 5 · Original-PDF
1Die Zone bezweckt die Erhaltung sowie Ergänzung und Erneuerung des historischen Ortskerns des Stadtteils Rohr.
2Zulässig sind mässig störende Betriebsnutzung, landwirtschaftliche Nut zung und Wohnnutzung.
3Die Baumasse werden vom Stadtrat im Einzelfall nach den Schutzvor schriften gemäss Abs. 4 - 6 festgelegt, soweit sie nicht in § 9 Abs. 1 enthal ten sind.
4Der ehemalige Ortskern ist in seiner historisch gewachsenen Struktur, Ein heit und Eigenart (Grundmasse, Gestaltung, Material- und Farbwahl) zu er halten.
5Ergänzende Neu- und Anbauten sind zulässig, wenn sie sich in die Struktur des ehemaligen Ortskerns einfügen.
6Zur Beurteilung von baulichen Massnahmen ist im Übrigen das Bauinven tar behördenverbindlich. 5 7.1-1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.