Art. 6.2 · Erholungszone Eb: Familiengärten
BZO Hausen am Albis · S. 7 · Original-PDF
6.2 Erholungszone Eb: Familiengärten 6.2.1 In der Erholungszone Eb sind Familiengartenhäuser, Kleintierställe sowie gemeinschaftliche Gebäude und Einrichtungen, die für den Betrieb der Familiengartenareale notwendig sind, zulässig. 6.2.2 Familiengartenhäuser dürfen höchstens 10 m2 Gebäudegrundfläche aufweisen. Die maximale Gesamthöhe beträgt 3.5 m. 6.2 Erholungszone Eb: Familiengärten 6.2.1 In der Erholungszone Eb sind Familiengartenhäuser, Kleintierställe sowie gemeinschaftliche Gebäude und Einrichtungen, die für den Betrieb der Familiengartenareale notwendig sind, zulässig.
6.2.2 Familiengartenhäuser dürfen höchstens 10 m2 Gebäudegrundfläche aufweisen. Die maximale Gesamthöhe beträgt 3.5 m.
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