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Art. 6.1 · Erholungszone Ea: Sportanlagen

BZO Hausen am Albis · S. 7 · Original-PDF

6.1 Erholungszone Ea: Sportanlagen 6.1.1 In der Erholungszone Ea sind Gebäude und Anlagen, die dem Betrieb der Sportanlagen dienen, zulässig. 6.1.2 Die maximale Gebäudehöhe beträgt 7.5 m. 6.1 Erholungszone Ea: Sportanlagen 6.1.1 In der Erholungszone Ea sind Gebäude und Anlagen, die dem Betrieb der Sportanlagen dienen, zulässig.

6.1.2 Die maximale Gebäudehöhe beträgt 7.5 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.