Art. 6.3 · Grenzabstand
BZO Hausen am Albis · S. 7 · Original-PDF
6.3 Erholungszone Ec: Campingplatz und Strandbad 6.3.1 In der Erholungszone Ec sind mobile Campingeinrichtungen für die temporäre Wohnnutzung im Sinne eines Campingplatzes sowie gemeinschaftliche Gebäude und Einrichtungen zulässig, die für den Betrieb eines Campingplatzes und des Strandbades notwendig sind. 6.3.2 Die maximale Gesamthöhe für jegliche Bauten beträgt 5.5 m. Es sind lediglich eingeschossige Bauten zulässig. 6.3 Grenzabstand Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, sind die Grenzabstände jener Zone einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.