← BZO Hausen am Albis · Inhaltsverzeichnis
Art. 3.3 · Bauweise
BZO Hausen am Albis · S. 36 · Original-PDF
3.3 Bauweise In den Wohnzonen kann die zulässige Gesamtlänge zugunsten von Besonderen Gebäuden um max. 10.0 m vergrössert werden, wenn an bestehende Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.