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Art. 3.3 · Bauweise

BZO Hausen am Albis · S. 36 · Original-PDF

3.3 Bauweise In den Wohnzonen kann die zulässige Gesamtlänge zugunsten von Besonderen Gebäuden um max. 10.0 m vergrössert werden, wenn an bestehende Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.