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Art. 75 · Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung erteilt …
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 29
Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung erteilt worden ist und alle nach übergeordnetem Recht erforderlichen Bewilligungen vorliegen. Baubeginn und Baufristen Eine Baubewilligung erlischt, wenn der Gesuchsteller nicht innert eines Jahres seit Eintritt der Rechtskraft den Bau beginnt oder ohne erhebliche Unterbrechungen weiterführt. Die Baukommission kann diese Fristen auf begründetes Gesuch hin angemessen verlängern. Unterbleibt die Vollendung des Baues, ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.