Art. 73 · Das Meldeverfahren ist ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 27
. Es findet Anwendung auf untergeordnete Bauvorhaben, bei welchen mit keinen Einsprachen zu rechnen ist, namentlich Meldeverfahren
a)Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an bestimmungsgemäss nutzbaren Bauten und Anlagen, sofern sie nur der Werterhaltung dienen und die Baute und Anlage dadurch keine Änderung oder Zweckänderung erfährt;
b)Neueindeckung von Dächern mit gleichem oder ähnlichem Dachmaterial:
c)Gebäude mit einem Volumen bis zu 5 m3 (Kleinbauten) sowie Fahrradunterstände mit einer Grundfläche bis zu 4 m2;
d)Reklameeinrichtungen wie Firmentafeln, Schaukästen, Leuchtreklamen und Hinweistafeln mit einer Fläche bis zu 1.5 m2;
e)nicht reflektierende Sonnenkollektoren oder Solarzellen mit einer Absorberfläche bis maximal 6.00 m2 pro Fassade oder Dachseite innerhalb der Bauzonen und bis maximal 2.00 m2 ausserhalb Bauzonen; f) Fundamentfreie Unterstände und dergleichen bis 25 m2 Grundfläche für Nutztiere, fundamentfreie Plastiktunnels und Melkstände sowie ähnliche Einrichtungen der Landwirtschaft und des Gartenbaus sowie kleine Vorrichtungen für den Verkauf von Produkten. 000.300
–28 - Baugesetz der Gemeinde Igis
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