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Art. 57 · Die Kosten der Erschliessungsanlagen werden zwischen der Gemeinde

BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 22

und den Grundeigentümern wie folgt aufgeteilt: Kosten Erschliessungsanlagen

Gemeinde Grundeigentümer Hauptverkehrsstrassen 100%

--- Sammelstrassen

40 - 60%
40 - 60 %
öffentliche Erschliessungsstrassen
20 - 40%
60 - 80%

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 22) verbindlich lesbar.

private Erschliessungsstrassen ---

100 %

000.300

Baugesetz der Gemeinde Igis

–23 - IV. KOMMUNALE BAUVORSCHRIFTEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.