← BZO Landquart · Inhaltsverzeichnis

Art. 48 · Baugestaltungslinien legen die räumliche Ausdehnung von Bauten teilweise oder …

BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 19

Baugestaltungslinien legen die räumliche Ausdehnung von Bauten teilweise oder in allen Ausdehnungen verbindlich fest. Baugestaltungslinien Strassenbebauungslinien sind Gestaltungslinien, die die Ausrichtung von Bauten gegenüber dem öffentlichen Raum und privaten Verkehrsflächen festlegen. Bauten innerhalb des Strassenbebauungsbereiches Landquart müssen mit ihrer Hauptfront bis an die Strassenbebauungslinie gesetzt werden. Im Strassenbebauungsbereich Igis sind neue Gebäude so zu stellen, dass ihre Hauptfronten einen mittleren Strassenabstand von höchstens 2,5 m aufweisen. Der Gemeindevorstand kann auf Antrag der Baukommission Ausnahmen bewilligen, wenn dadurch eine städtebaulich bessere Lösung erreicht wird. 000.300

–20 - Baugesetz der Gemeinde Igis

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.