← BZO Landquart · Inhaltsverzeichnis
Art. 46 · In Zonen mit fixierten Freiräumen sind Bauten nur im Ausmass der bestehenden …
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 18
In Zonen mit fixierten Freiräumen sind Bauten nur im Ausmass der bestehenden Grundrisse zulässig. Vorbauten, wie Erker, Balkone und dergleichen, die in den Luftraum hineinragen, sind zugelassen. Freiräume Die Gebäudeausmasse sind vor Abbruch im Einverständnis mit der Gemeinde auf Kosten des Grundeigentümers festzulegen.
000.300
Baugesetz der Gemeinde Igis
–19 - Bei Zerstörung ist der Grundeigentümer für den Umfang des Altbaus beweispflichtig. Die Bestimmungen über den Grenzabstand finden keine Anwendung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.