Art. 45 · Der Generelle Gestaltungsplan ordnet die Gestaltung und Erhaltung der Bauten …
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 18
oder Baugruppen, der Siedlung und der Landschaft. Genereller Gestaltungsplan Der Generelle Gestaltungsplan bezeichnet Schutzbereiche und Erhaltungsbereiche. Er bestimmt die geschützten Bauten und Baugruppen sowie die geschützten Natur- und Kulturobjekte. Zur Gestaltung des Ortsbildes, von Strassenzügen, Plätzen oder Hofräumen können im Generellen Gestaltungsplan Baulinien, Niveaulinien, Baugestaltungslinien und Strassenbebauungslinien, Baumbepflanzungslinien sowie Wald- und Gewässerabstandslinien festgelegt werden. Der Generelle Gestaltungsplan kann ferner Gebiete bezeichnen, in denen Bauvorhaben nur aufgrund rechtskräftiger Areal- oder Quartierpläne bewilligt werden. Im Generellen Gestaltungsplan sind Freiräume und Freiflächen zu bezeichnen.
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