← BZO Landquart · Inhaltsverzeichnis

Art. 20 · Die Campus Zone ist für die Vernetzung von Arbeit, Wohnen und Freizeit bestimmt. In der Campus Zone sind alle in einem Baugebiet nach KRG zugelassenen Nutzungen möglich. Es besteht eine Arealplanpflicht. Die Ausnützungsziffer beträgt 0.6. Im konkreten Einzelfall kann die Ausnutzung bis auf 1.0 erhöht werden, wenn die geplante Überbauungsstruktur, die Gestaltung der einzelnen Baukörper und deren Nutzung im öffentlichen Interesse (Ausdruck der Überbauung, Arbeitsplätze, Freihaltebereiche, Nachhaltigkeit) stehen und die Vorteile für besondere Gestaltung analog Art. 35 aufweisen

BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 7

Die Campus Zone ist für die Vernetzung von Arbeit, Wohnen und Freizeit bestimmt. In der Campus Zone sind alle in einem Baugebiet nach KRG zugelassenen Nutzungen möglich. Es besteht eine Arealplanpflicht. Die Ausnützungsziffer beträgt 0.6. Im konkreten Einzelfall kann die Ausnutzung bis auf 1.0 erhöht werden, wenn die geplante ÜberbauCampus Zone ungsstruktur, die Gestaltung der einzelnen Baukörper und deren Nutzung im öffentlichen Interesse (Ausdruck der Überbauung, Arbeitsplätze, Freihaltebereiche, Nachhaltigkeit) stehen und die Vorteile für besondere Gestaltung analog Art. 35 aufweisen. Nutzungen, die einen grossen Landbedarf im Verhältnis zur Anzahl der damit verbundenen Arbeitsplätze aufweisen, wie Lagerhallen, Verkaufsgeschäfte, Logistikbetriebe, Autogaragen und dergleichen, sind nicht zulässig. Die vorgesehenen Wohneinheiten müssen in direktem Zusammenhang zur übrigen Nutzung stehen und dürfen nicht mehr als 20% der gesamten anrechenbaren Geschossfläche aufweisen. Über die Erhöhung der Nutzung entscheidet der Gemeindevorstand auf Antrag der Baukommission. Eine Bauberatung ist obligatorisch. 000.300

–8 - Baugesetz der Gemeinde Igis b) Regelbauweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.