← BZO Landquart · Inhaltsverzeichnis

Art. 2 · Baubehörden sind der Gemeindevorstand und die Baukommission. Die Baukommission ist für sämtliche Verfügungen und Entscheide zuständig, welche das Gesetz nicht ausdrücklich dem Gemeindevorstand zuweist

BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 1

Baubehörden sind der Gemeindevorstand und die Baukommission. Die Baukommission ist für sämtliche Verfügungen und Entscheide zuständig, welche das Gesetz nicht ausdrücklich dem Gemeindevorstand zuweist. Baubehörden

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.