Art. 76 · Die generellen Projekte umfassen die Verkehrsanlagen der Groberschliessung
BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 36
1 Die generellen Projekte umfassen die Verkehrsanlagen der Groberschliessung, die Hauptanlagen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung sowie Anlagen der Energieversorgung und der Abfallbewirtschaftung. 2 Generelle Projekte sind während 30 Tagen in der Stadt öffentlich aufzulegen. Während der Auflage kann bei der Baubehörde schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der Auflagefrist entscheidet die Baubehörde über allfällige Einsprachen und gibt ihren Entscheid den Einsprechenden schriftlich und begründet bekannt. 3 Die Bauprojekte bestimmen Art, Umfang, Lage und bautechnische Gestaltung von Erschliessungsanlagen und weitere Einzelheiten. 4 Die Bewilligung der Erschliessungsanlagen erfolgt im Baubewilligungsverfahren.
36 3. Ausführung, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung Öffentliche Erschliessungsanlagen
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