Art. 75 · Die Erschliessungsgesetze und -reglemente regeln in Ergänzung des Baugesetzes …
BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 36
1 Die Erschliessungsgesetze und -reglemente regeln in Ergänzung des Baugesetzes die Projektierung, die Erstellung und technische Gestaltung, die Benützung, den Unterhalt und die bedarfsgerechte Erneuerung der öffentlichen und privaten Erschliessungsanlagen, insbesondere in den Bereichen der Verkehrserschliessung, der Wasserversorgung, der Abwasserbehandlung, der Abfallbewirtschaftung sowie der Energieversorgung und der Telekommunikation, soweit nicht einzelne Aufgaben Gemeindeverbindungen, konzessionierten Trägerschaften oder Privaten übertragen sind. Die Gesetze legen die Anschlusspflichten und Anschlussvoraussetzungen fest. 2 Die Erschliessungsgesetze und -reglemente regeln ausserdem die Deckung der Aufwendungen der Stadt für den Bau, den Betrieb, den Unterhalt und die Erneuerung der Versorgungs- und Entsorgungsanlagen. Sie legen insbesondere fest, welche Versorgungsanlagen nach den Bestimmungen der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung über Beiträge und welche über Gebühren finanziert werden. Soweit Gebühren erhoben werden, bestimmen die Reglemente den Kreis der Gebührenpflichtigen, die Bemessungsgrundlagen und die Gebührenansätze sowie das Verfahren für die Veranlagung und den Bezug der Gebühren. 3 Bei der Ausgestaltung der Erschliessungsgesetze und -reglemente sind die Vorgaben der übergeordneten Gesetzgebung, namentlich das Verursacherprinzip zu beachten. Zuständig für den Erlass der Erschliessungsgesetze ist die Gemeindeversammlung. 4 Vorbehalten bleiben besondere Regelungen im Rahmen von Quartierplanungen. 5 Die Erschliessungsgesetze und -reglemente legen die Anschlusspflichten und Anschlussvoraussetzungen fest. 2. Projektierung und Bewilligung Generelle Projekte und Bauprojekte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.