← BZO Trimmis · Inhaltsverzeichnis

Art. 34 · Zone für ökologische Aufwertung

BZO Baugesetz der Gemeinde Trimmis · S. 19

1. Die Heckenzone bezweckt den Schutz der Trimmiser Heckenlandschaft. 2. In der Heckenzone sind die landschaftliche Eigenart, die Hecken und ihre Begleitbiotope sowie die Pflanzen- und Tierwelt grundsätzlich zu erhalten und zu fördern. Pflege- und Förderungsmassnahmen sind fachgerecht auszuführen. Sie dürfen indessen im Rahmen einer heckenkonformen Pflege und Bewirtschaftung «auf den Stock» zurückgeschnitten werden. 3. Beim Vorliegen überwiegender öffentlicher oder privater Interessen, so namentlich für landwirtschaftliche Betriebs- und Bodenverbesserungen und für die Schaffung von geeigneten Zufahrten, kann die Baubehörde die Entfernung von Hecken, Steinhaufen, Mauern und Feldgehölzen bewilligen, sofern die zuständige kantonale Instanz einer Entfernung ebenfalls zustimmt. Die Massnahme darf indessen erst beim Vorliegen eines schriftlichen Bescheides getroffen werden. Heckenzone 02.13 19 Baugesetz 7.100 4. Bilden Hecken Wald, so finden die einschlägigen Bestimmungen der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung Anwendung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.