Art. 35 · Lagerzone
BZO Baugesetz der Gemeinde Trimmis · S. 20
1. Die Zone für ökologische Aufwertung bezweckt, den Raum entlang des Rheins als Lebensraum für Flora und Fauna aufzuwerten. Den Interessen der Naherholung und der Landwirtschaft soll dabei angemessen Rechnung getragen werden. 2. Mittels Gestaltungsrichtplänen wird dargestellt, wie sich die Räume entwickeln und welche Nutzungen ermöglicht werden sollen. Das Seevolumen muss langfristig für die Ablagerung von Rüfenmaterial aus der Region zur Verfügung gestellt werden. Ein Genereller Gestaltungsplan stellt den angestrebten Zustand nach Abschluss aller Arbeiten dar. 3. Für die ökologische Aufwertung wird vom Gemeindevorstand eine Begleitkommission eingesetzt, welche die Umsetzung des Projektes überwacht und zuhanden des Gemeindevorstands regelmässig Bericht erstattet. Die Aufgaben und Kompetenzen der Begleitkommission werden in einer Verordnung geregelt, welche durch den Gemeindevorstand erlassen wird. Zone für ökologische Aufwertung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.