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Art. 33 · Heckenzone

BZO Baugesetz der Gemeinde Trimmis · S. 19

1. Die Trockenstandortszone 2 umfasst eine oder mehrere beieinanderliegende Trockenwiesen und Trockenweiden. Sie enthält zusätzlich weitere Lebensräume von hohem ökologischem Wert und grossem ökologischen Aufwertungspotential. 2. Die Funktionsweisen der Trockenwiesen und -weiden soll erhalten und verbessert werden. Die ökologische Qualität der anderen naturnahen Lebensräume und die ökologische Vernetzung soll gefördert werden. 3. Innerhalb dieser Zone sind Bauten und Anlagen für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie standortgebundene Bauten und Anlagen unter Schonung der landschaftlichen und ökologischen Werte zulässig. 4. Werden Trockenwiesen und -weiden, naturnahe Lebensräume oder ökologische Vernetzungen beeinträchtigt, sind innerhalb der Zone für Vorranggebiete Ersatzmassnahmen zu leisten. Trockenstandortszone 2

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.