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Art. 16 · Ausnützungsziffer (ergänzende Bestimmung zu Art. 37a KRVO)
BZO Baugesetz der Gemeinde Trimmis · S. 12
1. Wird die zulässige AZ durch ein Bauvorhaben um mehr als 20% unterschritten, ist das Gebäude auf dem Grundstück so zu platzieren, dass auch die verbleibende AZ sinnvoll genutzt werden kann.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.