Art. 61bis · Lagerzone Ris
BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 52
1 Die Lagerzone Ris dient der temporären Lagerung von unbelasteten natürlichen Materialien, wie Boden, Steinen, Holz und dergleichen. Nicht erlaubt ist die Lagerung von umweltschädigenden Substanzen und Abfällen. Bauten und Anlagen sowie Einfriedungen sind nicht gestattet. 2 Die Lagerzone Ris steht in direktem Zusammenhang mit der Deponie Ris. Nach Abschluss und Rekultivierung der Deponie fällt die Lagerzone Ris automatisch dahin. 3 Die beanspruchten Flächen sind innert drei Jahren nach Abschluss der temporären Lagerung im Sinne der künftigen Nutzung des Geländes zu gestalten und zu rekultivieren. Gemeinde Arosa: Baugesetz 52 Anhang 2 - Partielle Auszüge aus den Fraktions-Baugesetzen Bestimmungen zu Bauzonenteilen, die gestützt auf den Regierungsbeschluss Nr. 574 vom 4. Juli 2023 von der Genehmigung ausgenommen wurden. Für diese Bauzonenteile gelten weiterhin die Bestimmungen der Fraktions-Baugesetze. Aufgeführt werden nur die Bestimmungen der Grundnutzung. Weitere Festlegungen wie Nutzungsmasse usw. sind dem jeweiligen Fraktions-Baugesetz auf der Gemeindeverwaltung zu entnehmen. Baugesetz Fraktion Arosa (Beschlossen von der Urnenabstimmung am 24. November 2002; Genehmigung mit Regierungsbeschluss Nr. 482 vom 6. April 2004)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.