← BZO Arosa · Inhaltsverzeichnis

Art. 48 · Baulinien für die bauliche Gestaltung (IVHB 7.3)

BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 32

1 Baulinien des Typs A gelten wie Grenzabstandsvorschriften. Unterschreitungen gemäss KRG sind nicht zulässig. 2 Baulinien des Typs C bestimmen zwingend die Lage von Fassadenfluchten (IVHB 3.1, Gestaltungsskizze gemäss GGP Zentrum). D. Bauten und Anlagen in der Erhaltungszone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.