← BZO Arosa · Inhaltsverzeichnis
Art. 3 · Baubehörde*
BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 9
1 Baubehörde ist der Gemeindevorstand. Sie sorgt für eine fachlich kompetente, wirksame, zeitgerechte und koordinierte Erfüllung ihrer Aufgaben. 2 Die Baubehörde kann Aufgaben und Befugnisse ganz oder teilweise an die Baukommission, ein externes Baumt oder an regionale Fachleute delegieren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.