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Art. 3 · Baubehörde*

BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 9

1 Baubehörde ist der Gemeindevorstand. Sie sorgt für eine fachlich kompetente, wirksame, zeitgerechte und koordinierte Erfüllung ihrer Aufgaben. 2 Die Baubehörde kann Aufgaben und Befugnisse ganz oder teilweise an die Baukommission, ein externes Baumt oder an regionale Fachleute delegieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.