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Art. 23 · Gewerbezone
BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 20
1 Die Gewerbezone ist für Produktions- und Dienstleistungsbetriebe sowie für Abfallanlagen bestimmt. 2 Es ist nur Wohnraum für Betriebsinhaber und betriebsnotwendiges Personal gestattet. Für eine Personalwohnung ist der Nachweis der Betriebsnotwendigkeit im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu erbringen. Gemeinde Arosa: Baugesetz 20
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.