Art. 22 · Wohnmischzone
BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 14
Art. 22 Wohnmischzone WMBof WMBof 0.3 0.3 10.5 m 10.5 m 13.5 m 13.5 m 15.0 m 15.0 m 4.0 m 4.0 m 6.0 m 6.0 m III III Bofel Art. 22 Wohnmischzone 1 Die Wohnmischzone ist für Wohnnutzungen sowie für Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe bestimmt. Auswirkungen von gewerblichen Nutzungen auf die Wohnqualität sind im Rahmen der umweltrechtlichen Einschränkungen zu dulden. 2 In den Wohnmischzonen in der Ortschaft Arosa beträgt der maximale Wohnanteil 80%. 3 In den Wohnmischzonen in der Ortschaft Peist beträgt der maximale Wohnanteil 50%. 4 Die maximalen Wohnanteile beziehen sich auf die Hauptnutzfläche (HNF) gemäss SIANorm 416.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.