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Art. 23 · c) Behindertenparkplätze
BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 7
Bei Neubauten sowie bei wesentlichen Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen kann der Stadtrat bei Bedarf Behindertenparkplätze verlangen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.