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Art. 22 · b) Anzahl

BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 7

Die vom Gemeinderat zu erlassende Parkplatzverordnung legt die erforderliche Anzahl Abstellplätze für Personenwagen fest. Die Anzahl richtet sich nach der Art der Nutzung und der Ausnützung des Grundstücks sowie nach der Erschliessungsqualität mit dem öffentlichen Verkehr. Der Generelle Erschliessungsplan legt die Gebiete mit den unterschiedlichen Bedarfswerten fest.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.