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Art. 94 · Wer aus objektiven Gründen zur Schaffung von Abstellplätzen auf der Bauparzelle …
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 37
1 Wer aus objektiven Gründen zur Schaffung von Abstellplätzen auf der Bauparzelle nicht in der Lage ist, hat seine Pflicht auf einem nahegelegenen Grundstück zu erfüllen, wenn er dort die nötigen Abstellplätze dauernd rechtlich sichern kann. Gemeinschafts-Parkierungsanlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.