← BZO Klosters · Inhaltsverzeichnis
Art. 95 · Die Baubehörde kann in allen Zonen den Einkauf in eine bestehende oder zu …
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 37
1 Die Baubehörde kann in allen Zonen den Einkauf in eine bestehende oder zu erstellende private oder öffentliche Parkierungsanlage anordnen (vgl. auch Art. 71). Ersatzabgabe und nachträgliche Realerfüllung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.