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Art. 95 · Die Baubehörde kann in allen Zonen den Einkauf in eine bestehende oder zu …

BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 37

1 Die Baubehörde kann in allen Zonen den Einkauf in eine bestehende oder zu erstellende private oder öffentliche Parkierungsanlage anordnen (vgl. auch Art. 71). Ersatzabgabe und nachträgliche Realerfüllung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.