← BZO Davos · Inhaltsverzeichnis

Art. 94 · Wald

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 33

1Umschreibung und Nutzung des Waldes werden von der Waldgesetzgebung bestimmt.

2Die Ausdehnung des Waldes gegenüber den Bauzonen wird durch die im forstrechtlichen Verfahren festgestellten und danach in die Zonenpläne übertragenen Waldgrenzen verbindlich festgelegt. In den übrigen Fällen wird die Ausdehnung des Waldes bei Bedarf durch die Forstorgane bestimmt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.