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Art. 92 · Kombinierte Abbau- und Deponiezone
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 32
Kombinierte Abbau- und Deponiezone
1In der Kombinierten Abbau- und Deponiezone sind die Nutzungen sowohl der Abbauzone (Art. 90 BauG) als auch der Deponiezone (Art. 91 BauG) zulässig.
2Im Übrigen gelten für Abbauvorhaben die Bestimmungen von Art. 90 BauG und für die übrigen Vorhaben die Regelungen von Art. 91 BauG.
e)Zonenschema
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.