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Art. 63 · Zone für Arbeiten

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 19

und Wohnen Die Zone für Arbeiten und Wohnen ist für Dienstleistungs-, Handels- und Produktionsbetriebe sowie Lehre und Forschung bestimmt. Wohnnutzung ist zulässig. 19 60

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.