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Art. 59

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 17

Zone für städtisches Wohnen Die Zone für städtisches Wohnen ist eine Mischzone. Neben der Wohnnutzung sind touristische und andere Dienstleistungsbetriebe sowie mässig störende gewerbliche Nutzungen zulässig. nungs- und Hotelbau betreffenden Baugesuche Anwendung, die seit dem 15. Mai 2007 der Gemeinde eingereicht wurden und von der Baubehörde nach diesem Datum bewilligt wurden. (Siehe auch DRB 60.02 und DRB 60.03) 17 60

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.