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Art. 58 · Zentrumszone
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 17
1Die Zentrumszone ist für touristische und andere Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Wohnnutzung und Kleingewerbe sind zulässig.
2Bei Bauten mit 90 % oder mehr Wohnanteil gilt die Ausnützungsziffer der Zone für städtisches Wohnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.