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Art. 43 · Durchschnittliche

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 12

Bruttogeschossfläche

1Beim Wohnungsneubau muss die durchschnittliche Bruttogeschossfläche pro Wohnung mindestens 80 m2 betragen.

2Als Wohnungsneubau gelten auch wesentliche Erweiterungen von Wohnbauten sowie Umbauten, die die Raumaufteilung erheblich verändern.

1Parkplatzgesetz, DRB 56; Art. 3 12 60

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.