← BZO Davos · Inhaltsverzeichnis
Art. 165 · b) Mitwirkung
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 48
1Vor der Beschlussfassung im Grossen Landrat werden die Elemente der Grundordnung und die Richtpläne während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann jedermann bei der Baubehörde schriftlich Anregungen einreichen. und Genehmigung
2Die Elemente der Grundordnung und die regionalen Richtpläne bedürfen der Genehmigung durch die Regierung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.