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Art. 15 · Grundordnung
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 4
1Die Grundordnung besteht aus dem Baugesetz, dem Zonenplan, dem Generellen Gestaltungsplan und dem Generellen Erschliessungsplan.
2Das Baugesetz und die Pläne der Grundordnung sind für jedermann verbindlich. 2. Bauvorschriften
a)Bauvoraussetzungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.