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Art. 1201 · Bereich Hotels

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 40

1Im Hotelbereich können Hotels im Sinne von Art. 54a - c BauG errichtet werden, wenn sie erhöhten Gestaltungsanforderungen genügen. Die Bauberatung ist obligatorisch.

2Bei der Berechnung der Ausnützung sind die allgemeinen Aufenthaltsräume und Erschliessungsflächen nicht zu berücksichtigen.

3Bei einer späteren Umnutzung kommt die Regelung von Art. 71c Abs. 1 lit.d BauG sinngemäss zur Anwendung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.