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Art. 11 · Regionaler Richtplan
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 3
1Die Gemeinde kann regionale Richtpläne erlassen.
2Inhalt und Wirkung richten sich nach dem übergeordneten Recht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.