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Art. 107 · Lärmempfindlichkeitsstufen
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 37
Lärmempfindlichkeitsstufen Es gelten die Lärmempfindlichkeitsstufen gemäss eidgenössischer Lärmschutzverordnung. Sie sind aus dem Zonenschema ersichtlich. 4. Genereller Gestaltungsplan
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.