← BZO Davos · Inhaltsverzeichnis

Art. 10 · Gemeinderichtplan

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 2

Gemeinderichtplan

1Im Gemeinderichtplan werden die Grundzüge der künftigen Nutzung, Gestaltung, Erschliessung und Ausstattung des Gemeindegebietes festgelegt. Der Gemeinderichtplan besteht aus Karte und Text. Er stützt sich auf das Leitbild der Gemeinde und berücksichtigt den kantonalen Richtplan. 2 60

2Der Gemeinderichtplan ist für die Gemeindebehörden verbindlich, nicht aber für die Grundeigentümer.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.