← BZO St. Moritz · Inhaltsverzeichnis

Art. 81 · Villenzone

BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 34

1 Die Villenzone ist für Wohnbauten bestimmt. Diese dürfen nicht mehr als zwei Herdstellen aufweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.