Art. 80e · Spezialzone Du Lac
BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 34
34 1 Die Spezialzone «Du Lac» ist für Wohnbauten und Arbeitsstätten bestimmt. Dazu zählen insbesondere Gesundheits-, Beherbergungs- und Gastgewerbebetriebe sowie Dienstleitungs- und Gewerbebetriebe. Weiter sind Bauten und Anlagen für öffentliche Zwecke sowie öffentliche und private Parkierungsanlagen zulässig. 2 Im Generellen Gestaltungsplan «Du Lac» und im Generellen Erschliessungsplan «Du Lac» sowie in den zugehörigen Vorschriften werden Einzelheiten bezüglich Standort, Art und Mass der Nutzung sowie die Erschliessungsanlagen festgelegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.