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Art. 80d · Hotelzone La Margna

BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 33

33 1 Die Hotelzone La Margna dient der Erstellung von Hotelbauten und -anlagen, gastgewerblichen Betrieben und Dienstleistungsbetrieben. Der Verkauf von Räumlichkeiten im Hotel ist zulässig, wenn;

a)diese Hotelflächen jederzeit dem Hotelbetrieb zur Verfügung stehen;

b)keinerlei Eigennutzungsrechte zugunsten der Eigentümer eingeräumt werden und;

c)der Hotelbetrieb langfristig als wirtschaftlich gesichert erscheint.

30Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 1170 vom 7. Dezember 2009

31Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 1144 vom 8. Dezember 2014

32Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 624 vom 15. August 2023

33Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 19 vom 12. Januar 2016 Seite 33/73 2 In der Hotelzone La Margna sind vom Hotel unabhängige Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe wie Bars, Wintersportshops und dergleichen im Zusammenhang mit der Tourismusnutzung bis zu einem Anteil von 20 % der realisierbaren, anrechenbaren Bruttogeschossfläche zugelassen. 3 Detaillierte Regelungen zur Nutzung, Erschliessung und Gestaltung sind dem Generellen Gestaltungsplan Hotel La Margna, dem Generellen Erschliessungsplan Hotel La Margna sowie den dazugehörigen Sonderbauvorschriften Hotel La Margna zu entnehmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.