Art. 80c · Hotelzone Laudinella
BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 33
31 32 1 Die Hotelzone 'Hotel Laudinella' ist bestimmt für Hotelbetriebe und die dazugehörigen Bauten und Anlagen wie Personalunterkünfte, Sport- und Freizeitanlagen, Parkierungsanlagen und dergleichen. Touristisch bewirtschaftete Wohnungen im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs sind zulässig. 2 In der Hotelzone 'Hotel Laudinella' sind auch Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zulässig. Solche die Hauptnutzung ergänzende Nutzungen dürfen maximal 30% der auf dem Grundstück max. zulässigen anrechenbaren Bruttogeschossflächen beanspruchen. 3 Im Generellen Gestaltungsplan 'Hotel Laudinella' und im Generellen Erschliessungsplan 'Hotel Laudinella' sowie in den zugehörigen Vorschriften werden Einzelheiten bezüglich Standort und Mass der Nutzungen sowie die Erschliessungsanlagen festgelegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.