← BZO St. Moritz · Inhaltsverzeichnis
Art. 77 · Innere Dorfzone
BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 32
1 Die Innere Dorfzone ist für Wohnbauten und Arbeitsstätten, eingeschlossen gastgewerbliche Betriebe bestimmt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.