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Art. 12 · Grundordnung
BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 11
1 Die Grundordnung besteht aus dem Baugesetz, dem Zonenplan, dem Generellen Gestaltungsplan und dem Generellen Erschliessungsplan. 2 Das Baugesetz und die Pläne der Grundordnung sind für jedermann verbindlich.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.